Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Unternehmenskunden im Onlineshop und bei Leistungen von DÖRR CONCEPT.
§ 1
Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ute Dörr, DÖRR CONCEPT, 97318 Kitzingen (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden über den Verkauf von Waren, insbesondere im Onlineshop, sowie über Leistungen aus den Bereichen Konzeption, Beratung, Design und Gestaltung, Werbetechnik und Druck, Social Media sowie Planung, Konzeption und Durchführung von Messen und Events. Sie gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, soweit sie bei einem früheren Vertrag wirksam einbezogen wurden.
(2) Die Angebote der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn die Anbieterin sie ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: erstens individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebot und Auftragsbestätigung), zweitens diese AGB, drittens die gesetzlichen Regelungen.
(5) Werkleistungen sind Leistungen, bei denen die Anbieterin ein fertiges Werk schuldet, zum Beispiel Gestaltungsentwürfe, Druckerzeugnisse oder Messestände. Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen die Anbieterin eine Tätigkeit, aber keinen bestimmten Erfolg schuldet, zum Beispiel Beratung, Konzeption, Koordination oder Social-Media-Betreuung.
§ 2
Änderungen dieser AGB
(1) Für laufende Verträge gelten die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Für künftige Verträge gilt die jeweils aktuelle, auf der Website der Anbieterin veröffentlichte Fassung, auf die im Angebot oder in der Bestellstrecke hingewiesen wird.
(3) Änderungen eines laufenden Vertrags bedürfen der Einigung beider Parteien.
§ 3
Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop ist kein verbindliches Angebot. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Bestellung in Textform durch Auftragsbestätigung annimmt oder die Ware liefert. Die automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
(2) Individuelle Angebote der Anbieterin sind 30 Tage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots, durch Freigabe in Textform (auch per E-Mail) oder, bei mündlicher Freigabe, durch die Auftragsbestätigung der Anbieterin zustande.
(3) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Bei reinen Dienstleistungen hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass die Leistungen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg führen.
(4) Die Anbieterin darf sich bei der Ausführung ihrer Leistungen Dritter (Partner, Subunternehmer) bedienen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Steht ein vom Kunden gewähltes Material, etwa ein besonderes Papier, aus Gründen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung, darf sie ein Ersatzmaterial vorschlagen. Der Kunde kann diesen Vorschlag nicht ablehnen, wenn er angemessen ist. Angemessen ist er insbesondere, wenn der Gesamtpreis um nicht mehr als 5 % steigt, das Ersatzmaterial von vergleichbarer Güte und Qualität ist und farblich nicht wesentlich abweicht.
(6) Die Anbieterin steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn sie die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Sie informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich.
§ 4
Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Verpackung berechnet die Anbieterin im Onlineshop 1 % des Warenwerts. Fracht, Versand, Porto, Versicherungen und etwaige Zölle sind darin nicht enthalten und werden gesondert angeboten und berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind. Bei Eilaufträgen können zusätzliche Kosten entstehen.
(3) Im Onlineshop erfolgt die Zahlung per Vorkasse (Überweisung), PayPal oder Kreditkarte beziehungsweise SEPA-Lastschrift über Stripe. Bei Vorkasse beginnen Produktion und Versand nach Zahlungseingang.
(4) Rechnungen für Leistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Projekten, Messen und Events kann die Anbieterin Anzahlungen und Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt sowie Vorauszahlung für Fremdleistungen verlangen; Höhe und Zeitpunkte ergeben sich aus dem Angebot.
(5) Zusätzliche Leistungen und Sonderleistungen, etwa Änderungen, Erweiterungen und Umarbeitungen, sind gesondert zu vergüten. Die Vergütung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand zu den vor Beauftragung mitgeteilten Konditionen zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
(6) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(7) Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in Textform mitzuteilen.
(8) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5
Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Anbieterin alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und nimmt die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vor.
(2) Der Kunde prüft die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbs-, urheber-, marken- und sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos, Logos und Dateien nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Er holt alle Einwilligungen und Erlaubnisse für die Erstellung und Verwendung von Fotos ein, insbesondere von abgebildeten Personen, und informiert betroffene Personen über die Weitergabe personenbezogener Daten.
(4) Machen Dritte wegen solcher Verstöße Ansprüche gegen die Anbieterin geltend, informiert sie den Kunden unverzüglich. Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, unterstützt sie bei der Rechtsverteidigung und trägt die Kosten angemessener Rechtsverteidigung, soweit die Anbieterin kein Mitverschulden trifft.
(5) Kommt der Kunde mit der Annahme, Abnahme oder einer Mitwirkung in Verzug, kann die Anbieterin den entstandenen Leistungsausfall nach den jeweils gültigen Preisen berechnen; gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach § 642 BGB, bleiben unberührt. Verweigert der Kunde seine Mitwirkung endgültig, kann die Anbieterin die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verlangen. Eine endgültige Verweigerung liegt in der Regel vor, wenn der Kunde trotz Aufforderung nach 30 Tagen die erforderliche Handlung nicht vorgenommen hat.
§ 6
Fristen und Lieferzeiten
(1) Bereitstellungs- und Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder Daten und Freigaben verspätet liefert.
(2) Die Anbieterin beginnt, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss und nach Eingang vereinbarter Anzahlungen und erforderlicher Unterlagen mit der Ausführung der beauftragten Leistungen.
(3) Standardprodukte aus dem Onlineshop werden je nach Produkt etwa 3 bis 10 Tage nach der Druckfreigabe versandt. Ein verbindlicher Liefertermin wird erst nach der Druckfreigabe genannt.
(4) Bei individuellen Aufträgen beträgt die Gestaltungszeit in der Regel 2 bis 3 Wochen und die Druckzeit in der Regel 10 bis 14 Tage ab Freigabe. Da Drucke extern vergeben werden, liegt die Druckzeit nicht allein in der Hand der Anbieterin. Für sonstige Aufträge, insbesondere die Gestaltung und Programmierung eines Web-Auftritts, können diese Zeiten abweichen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(6) Bei unvorhergesehenen Ereignissen gilt § 15.
§ 7
Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB). Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.
(2) Die Anbieterin sorgt für eine ordnungsgemäße Verpackung und Sicherung der Ware. Auf Wunsch organisiert sie den Transport; der Versand wird separat angeboten. Der Kunde kann auch einen eigenen Spediteur beauftragen. Die Anbieterin teilt die Sendungsnummer am Versandtag mit. Bei Verzögerungen im Transport wendet sich der Kunde direkt an das Transportunternehmen. Eine Transportversicherung schließt die Anbieterin nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Anbieterin. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern und tritt der Anbieterin hierfür bereits jetzt die entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts ab. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zeigt der Kunde der Anbieterin unverzüglich an. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 10 %, gibt die Anbieterin auf Verlangen Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
§ 8
Druckdaten, Andruck und Freigabe
(1) Der Kunde stellt die Druckdaten bereit oder beauftragt deren Erstellung. Er ist dafür verantwortlich, dass er über alle Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Motiven verfügt.
(2) Vor der Produktion erhält der Kunde einen Andruck beziehungsweise eine Vorschau per E-Mail zur Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt, Text, Rechtschreibung, Bildauswahl und Format. Die Produktion beginnt erst nach der Freigabe.
(3) Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Material und Format, insbesondere zwischen Bildschirmdarstellung und Druck, sowie Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % bei individuell gefertigten Produkten sind keine Mängel.
§ 9
Events, Messen und Fremdleistungen
(1) Die Anbieterin plant, konzipiert, koordiniert und gestaltet Events und Messeauftritte. Veranstalter im rechtlichen Sinne bleibt, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Kunde.
(2) Fremdleistungen wie Location, Catering, Technik, Künstler, Personal, Floristik, Foto und Film werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Die Anbieterin wählt ihre Partner sorgfältig aus und stimmt die Auswahl mit dem Kunden ab. Ob sie Fremdleistungen im eigenen Namen oder im Namen des Kunden beauftragt, ergibt sich aus dem Angebot. Bedingungen der Partner, etwa Mindestabnahmen oder Stornostaffeln, gibt die Anbieterin an den Kunden weiter. Für Fehler der Partner haftet sie im Rahmen von § 14 und für sorgfältige Auswahl und Koordination; auf Verlangen tritt sie Ansprüche gegen Partner an den Kunden ab.
(3) Menü- und Getränkeauswahl werden von der Anbieterin gemeinsam mit ihren Cateringpartnern individuell passend zu Thema, Motto und Anlass des Events zusammengestellt und mit dem Kunden abgestimmt. Mit der Freigabe in Textform wird die Auswahl verbindlich. Die verbindliche Gästezahl teilt der Kunde bis zu dem im Angebot genannten Termin mit; spätere Erhöhungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich, spätere Minderungen mindern die Vergütung nur, soweit die Partner keine Kosten berechnen.
(4) Der Kunde teilt Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsformen der Gäste rechtzeitig mit. Allergeninformationen erfolgen nach den Angaben der Caterer. Eine vollständige Allergenfreiheit kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Der Kunde unterstützt die Anbieterin bei Genehmigungen und beachtet Haus- und Messeordnungen sowie technische Richtlinien der Location und des Messeveranstalters. Anmeldungen und Gebühren, etwa für GEMA, Schankerlaubnis oder Sondernutzung, trägt der Kunde als Veranstalter, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.
(6) Das Wetterrisiko bei Veranstaltungen im Freien trägt der Kunde. Alternativkonzepte stimmt die Anbieterin mit dem Kunden ab; dadurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
(7) Überlassene Systeme, Möbel, Dekoration und Technik sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust während der Überlassung haftet der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
(8) Die Anbieterin darf Veranstaltungen fotografisch und filmisch dokumentieren. Aufnahmen ohne erkennbare Personen, etwa von Dekoration, Räumen und Gedecken, darf sie zur Eigenwerbung und als Referenz nutzen. Aufnahmen mit erkennbaren Personen sowie Namen, Logos und Marken des Kunden nutzt sie nur mit Zustimmung des Kunden und, soweit erforderlich, der abgebildeten Personen.
§ 10
Änderungen, Stornierung und Kündigung
(1) Ändert, erweitert oder bricht der Kunde einen Auftrag ab, wird die vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst.
(2) Stornierungen und Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag oder tritt er davon zurück, ohne dazu berechtigt zu sein, behält die Anbieterin ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und dessen, was sie durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt (§ 648 BGB). Die Parteien vereinbaren hierfür folgende Pauschalierung: Erfolgt die Kündigung vor Arbeitsbeginn, schuldet der Kunde 10 % der vereinbarten Vergütung. Erfolgt sie danach, schuldet der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen, die angefallenen und nicht mehr stornierbaren Fremdkosten sowie 10 % der Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer, der Anbieterin der Nachweis höherer Aufwendungen vorbehalten.
(4) Bei individuell gefertigten oder bedruckten Produkten, deren Produktion bereits begonnen hat, kann die Anbieterin bis zu den vollen Auftragskosten abzüglich ersparter Aufwendungen berechnen.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11
Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart ist, die nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung. Bis dahin besteht nur ein widerrufliches Nutzungsrecht zur Prüfung und Freigabe.
(2) Entwürfe, Rohdaten, offene Layout- und Arbeitsdateien sowie sonstige Arbeitsmittel, die für die Erstellung erforderlich sind, bleiben Eigentum der Anbieterin und werden nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Vergütung herausgegeben.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte im Ganzen oder in Teilen auf Dritte zu übertragen, sofern die Anbieterin nicht zustimmt.
(4) Rechte Dritter, etwa von Fotografen, an Schriften, Stockmaterial oder Software, bleiben unberührt. Der Umfang der Nutzung richtet sich in diesen Fällen nach der jeweiligen Lizenz.
(5) Die Anbieterin darf die erstellten Arbeiten nach Abschluss des Projekts als Referenz zeigen. Namen und Logos des Kunden nennt sie nur mit dessen vorheriger Zustimmung. Vertrauliche Inhalte sind ausgenommen.
§ 12
Abnahme, Untersuchungspflicht und Mängel
(1) Bei Werkleistungen teilt die Anbieterin dem Kunden die Fertigstellung mit und stellt die Leistung zur Abnahme bereit, durch Zusendung beziehungsweise Übergabe der Produkte oder Dateien oder durch Installation an einem vereinbarten Standort. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich und übermittelt innerhalb von zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit genauer Angabe der festgestellten Mängel. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, wenn die Anbieterin ihn mit der Mitteilung auf diese Folge hingewiesen hat. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
(2) Für den Kauf von Waren gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Abweichungen bei Menge oder Lieferumfang sind innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware per E-Mail an hallo@doerr-concept.de zu melden. Transportschäden sind innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit Fotos zu melden; der Kunde vermerkt den Schaden bereits bei der Annahme auf dem Lieferschein. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(3) Bei Mängeln leistet die Anbieterin nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte. Die Anbieterin weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(4) Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf äußeren Einflüssen oder unsachgemäßer Nutzung beruht oder der Kunde oder Dritte ohne Genehmigung der Anbieterin Änderungen oder Ergänzungen an den Leistungen vornehmen. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderung nicht ursächlich für den Mangel ist.
(5) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung beziehungsweise Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(6) Für Produkte der jeweiligen Hersteller gilt zusätzlich deren Herstellergarantie nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Eine eigene Garantie übernimmt die Anbieterin nur, wenn sie diese ausdrücklich als solche erklärt.
§ 13
Rückgabe von Standardprodukten
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da sich der Onlineshop ausschließlich an Unternehmer richtet.
(2) Freiwillig räumt die Anbieterin dem Kunden ein vertragliches Rückgaberecht für Standardprodukte ein: Diese nimmt sie innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt zurück, wenn sie unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgesendet werden und die Rücksendung vorab per E-Mail an hallo@doerr-concept.de angemeldet wurde. Die Rücksendekosten trägt der Kunde. Der Kaufpreis wird nach Eingang und Prüfung der Ware erstattet.
(3) Individuell gefertigte oder bedruckte Produkte sowie Fremdprodukte sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 14
Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Anbieterin.
(5) Die Haftung für Fremdleistungen richtet sich nach § 9 Abs. 2, die Verantwortung für vom Kunden gelieferte Inhalte nach § 5.
§ 15
Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung keine Partei zu vertreten hat, insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Epidemien, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben, Ausfälle von Energie- oder Verkehrsinfrastruktur sowie unverschuldete Ausfälle von Locations, Künstlern oder Lieferanten. Fristen und Liefertermine verlängern sich um den entsprechenden Zeitraum. Die Anbieterin unterrichtet den Kunden unverzüglich.
(2) Dauert das Hindernis länger als acht Wochen an oder kann ein Event zum vereinbarten Termin nicht stattfinden, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten; eine Verlegung wird nach Möglichkeit gemeinsam abgestimmt. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene und nicht mehr abwendbare Fremdkosten sind zu vergüten.
§ 16
Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien halten vertrauliche Informationen geheim und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Verpflichtung besteht vor, während und nach den Verhandlungen und nach Vertragsende.
(2) Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen, die der anderen Partei mündlich, schriftlich oder digital im Zusammenhang mit einem Vertrag oder dessen Verhandlung zugänglich gemacht werden, insbesondere Ideen, Konzepte, Produktbeschreibungen, Zugangsdaten, Entwicklungen und Techniken.
(3) Eine Weitergabe ist nur zulässig, soweit sie für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, insbesondere an Partner und Dienstleister, die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Im Übrigen bedarf sie der Zustimmung der anderen Partei in Textform. Die Parteien verpflichten die mit vertraulichen Informationen befassten Personen zur Geheimhaltung und sind für deren Verstöße wie für eigenes Handeln verantwortlich.
(4) Die Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die öffentlich bekannt oder zugänglich sind, die die andere Partei bereits rechtmäßig vor den Verhandlungen oder rechtmäßig von Dritten erlangt hat, die ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnet wurden oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geben die Parteien auf Verlangen überlassene Unterlagen zurück beziehungsweise löschen oder vernichten vertrauliche Informationen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Vertraulichkeitsregelungen zahlt die zuwiderhandelnde Partei der anderen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro je Einzelfall. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
(7) Personenbezogene Daten verarbeitet die Anbieterin im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit die Anbieterin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 17
Künstlersozialabgabe
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet sein kann. Für Meldung und Abführung der Abgabe ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 18
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin in Kitzingen. Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2026
